Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen der EKF-diagnostic GmbH

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Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der EKF-diagnostic GmbH gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen; solche Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sich die EKF-diagnostic GmbH mit deren Einbeziehung im Rahmen einer Individualabrede einverstanden erklärt.

  1. Angebote der EKF-diagnostic GmbH sind freibleibend und unverbindlich; sie sind nur eine Aufforderung an den Besteller zur Abgabe eines Vertragsangebots.
  2. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd entsprechend der handelsüblichen Abweichungen maßgebend, soweit sie nicht von der EKF-diagnostic GmbH als verbindlich bezeichnet werden.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn die EKF-diagnostic GmbH das Angebot des Bestellers (Auftrag bzw. Bestellung) innerhalb von 2 Wochen ab Abgabe des Angebots diesem gegenüber annimmt oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugeht.
  1. Die vereinbarten Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherungsspesen. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung hat der Besteller zu tragen.
  2. Der Preis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste der EKF-diagnostic GmbH, soweit nicht ausdrücklich ein abweichender Preis vereinbart wurde. Der Preis gilt – bei Lieferungen im Inland – zuzüglich der bei Vertragsschluss gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Soweit nichts Abweichendes individualvertraglich vereinbart ist, wird die Vergütung der EKF-diagnostic GmbH mit Erbringung der Lieferung / Leistung und nach Zugang der Rechnung beim Besteller fällig und zahlbar. Bei Verträgen mit Bestellern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt abweichend zu vorstehender Regelung „Kasse gegen Dokumente“. Die Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrages trägt der Besteller.
  4. Die Zahlung per Wechsel und/oder Scheck erfolgt erfüllungshalber und wird nur bei besonderer vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Die hierbei entstehenden Kosten, wie Diskontspesen, Wechselspesen u. ä., hat der Besteller zu tragen.
  5. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung, oder wird der EKF-diagnostic GmbH nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers begründete Bedenken bestehen, so ist die EKF-diagnostic GmbH berechtigt,
  6. a) Zahlung vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen,
    b) ausstehende Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten,
    c) bei hereingenommenen Wechseln die Zahlung vor Beendigung der Laufzeit zu verlangen.
  7. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen Zahlungsansprüche der EKF-diagnostic GmbH aufzurechnen, es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unstreitig. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  8. Rückerstattungen an Kunden aufgrund zu viel gezahlter Beträge erfolgen nach Wahl von EKF nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 25 EUR.
  1. Die EKF-diagnostic GmbH wird ihre Leistungen innerhalb der vereinbarten Frist ausführen.2. Die Frist beginnt – soweit nicht etwas anderes vereinbart ist – mit Vertragsschluss. Benötigt die EKF-diagnostic GmbH für die Ausführung des Auftrags Unterlagen des Bestellers, Genehmigungen, Freigaben oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben bzw. des Vorschusses bei der EKF-diagnostic GmbH.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  2. Verzögert sich die Lieferung der EKF-diagnostic GmbH aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat – wie Höhere Gewalt, Krankheit, Streik u. ä. –, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei Unterlieferanten der EKF-diagnostic GmbH eintreten. Der Besteller kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  3. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so hat er die der EKF-diagnostic GmbH hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten der Lagerung, zu ersetzen. Bei Lagerung im Werk der EKF-diagnostic GmbH betragen die Kosten der Lagerung mindestens 0,5% des Netto-Auftragswertes für jeden Monat. Die EKF-diagnostic GmbH ist, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
  1. Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
  2.  Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die EKF-diagnostic GmbH noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und nur nach gesonderter Vereinbarung wird auf seine Kosten die Sendung durch die EKF-diagnostic GmbH gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
  3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist die EKF-diagnostic GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
  4. Der Besteller ist verpflichtet, vertragsgemäße Ware abzunehmen.
  5. Der Besteller hat bei dem Beförderer im Falle von Beschädigung oder Verlust der Ware unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Im Schadensfalle ist der EKF-diagnostic GmbH unverzüglich ein Nachweis über den Transportschaden zu erbringen.
  1. Der Besteller ist jederzeit widerruflich berechtigt, unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.
  2. Die EKF-diagnostic GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertrag mit dem Besteller vor. Bei vereinbarter Scheck-/Wechselzahlung erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von der EKF-diagnostic GmbH akzeptierten Wechsels und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks.
  3. Der Besteller wird eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes stets für die EKF-diagnostic GmbH vornehmen. Erfolgt eine Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der EKF-diagnostic GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Die EKF-diagnostic GmbH verpflichtet sich, die ihm zustehende Sicherheit insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen – soweit diese noch nicht beglichen sind – um mehr als 20% überstiegen wird.
  4. Die Vorbehaltsware darf nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten sind. Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gelten mit Abschluss des Vertrages als an die EKF-diagnostic GmbH abgetreten und zwar auch insoweit, als die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Falle dienen die abgetretenen Forderungen zur Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Die EKFdiagnostic GmbH wird die abgetretenen Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen; vielmehr bleibt der Besteller zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, der EKFdiagnostic GmbH auf Verlangen die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.
  5. Der Besteller hat der EKF-diagnostic GmbH etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die EKF-diagnostic GmbH nach Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
    1. Die Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an den gelieferten Waren verjähren nach 12 Monaten. Die Verjährung der Aufwendungsersatzansprüche gemäß §§ 478 Abs. 2, 479 Abs. 1 BGB sowie die Ablaufhemmung gemäß § 479 Abs. 2 BGB bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Bestimmungen der Absätze 2-4 ausschließlich für Verträge außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs gemäß §§ 474 bis 479 BGB.
    2. Die Gewährleistungsfrist nach vorstehendem Absatz 1 gilt nicht, wenn der Besteller durch die EKF-diagnostic GmbH vorsätzlich über einen Mangel getäuscht oder der Mangel vorsätzlich verschwiegen wurde. Dann richten sich die Gewährleistungsfristen nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt, wenn die EKF-diagnostic GmbH, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und/oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit eingetreten ist und/oder soweit die EKF-diagnostic GmbH im Einzelfall eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.
    3. Ist die Verpflichtung der EKF-diagnostic GmbH zur Mängelbehebung vertraglich nicht ausgeschlossen, kann die EKF-diagnostic GmbH den Mangel nach ihrer Wahl durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Im Falle der Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware an die EKF-diagnostic GmbH zurückzugeben. Kann der Mangel nicht behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann auszugehen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von der EKF-diagnostic GmbH unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel an der Erfolgsaussicht bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus anderen Gründen vorliegt.
    4. Zur Vornahme aller der EKF-diagnostic GmbH nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit der EKF-diagnostic GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen, wie der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die EKF-diagnostic GmbH mit der Beseitigung des Mangels im Verzug geraten ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der EKF-diagnostic GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
    5. Den Besteller trifft eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Eine Rüge hat unter Angabe der dem Besteller bekannten und für die Erkennung eines Mangels zweckdienlichen Informationen zu erfolgen. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
  1. Die Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an den gelieferten Waren verjähren nach 12 Monaten. Die Verjährung der Aufwendungsersatzansprüche gemäß §§ 478 Abs. 2, 479 Abs. 1 BGB sowie die Ablaufhemmung gemäß § 479 Abs. 2 BGB bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Bestimmungen der Absätze 2-4 ausschließlich für Verträge außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs gemäß §§ 474 bis 479 BGB.
  2. Die Gewährleistungsfrist nach vorstehendem Absatz 1 gilt nicht, wenn der Besteller durch die EKF-diagnostic GmbH vorsätzlich über einen Mangel getäuscht oder der Mangel vorsätzlich verschwiegen wurde. Dann richten sich die Gewährleistungsfristen nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt, wenn die EKF-diagnostic GmbH, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und/oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit eingetreten ist und/oder soweit die EKF-diagnostic GmbH im Einzelfall eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.
  3. Ist die Verpflichtung der EKF-diagnostic GmbH zur Mängelbehebung vertraglich nicht ausgeschlossen, kann die EKF-diagnostic GmbH den Mangel nach ihrer Wahl durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Im Falle der Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware an die EKF-diagnostic GmbH zurückzugeben. Kann der Mangel nicht behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann auszugehen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von der EKF-diagnostic GmbH unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel an der Erfolgsaussicht bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus anderen Gründen vorliegt.
  4. Zur Vornahme aller der EKF-diagnostic GmbH nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit der EKF-diagnostic GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen, wie der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die EKF-diagnostic GmbH mit der Beseitigung des Mangels im Verzug geraten ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der EKF-diagnostic GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
  5. Den Besteller trifft eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Eine Rüge hat unter Angabe der dem Besteller bekannten und für die Erkennung eines Mangels zweckdienlichen Informationen zu erfolgen. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
  1. Eine Auswertung oder Bekanntgabe der mit der EKF-diagnostic GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der EKF-diagnostic GmbH zulässig.
  2. Alle von der EKF-diagnostic GmbH übergebenen Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen stehen im Eigentum der EKF-diagnostic GmbH und unterliegen ihrem Urheberrecht. Der Besteller darf die Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Unterlagen an Dritte oder eine andere Art der Verwendung ist nur nach vorheriger Einwilligung der EKFdiagnostic GmbH gestattet.
  3. Die EKF-diagnostic GmbH wird im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen personenbezogene Daten des Bestellers erheben, verarbeiten, speichern und nutzen, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses bzw. zur Abrechnung der eingegangenen Verbindlichkeiten erforderlich sind. Personenbezogene Daten sind: Firma, Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung. Der Besteller kann eine erteilte Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Magdeburg.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  1. In Bezug auf Lieferungen und Leistungen der EKF-diagnostic GmbH, die unter diesen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen erbracht werden, ist der Besteller verpflichtet
  • alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Kodizes zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einzuhalten, insbesondere den UK Bribery Act 2010, den US Foreign Corrupt Practices Act 1977 (“FCPA”) und §§ 299, 331 – 335 des deutschen Strafgesetzbuches;
  • sich nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen zu beteiligen, die eine Straftat gemäß den Abschnitten 1, 2 oder 6 des UK Bribery Act 2010 darstellen würden, wenn diese Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen im Vereinigten Königreich durchgeführt worden wären;
  • alle relevanten Branchenkodizes zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung einzuhalten, die gegebenenfalls vom jeweiligen Branchenverband aktualisiert werden;
  • zu gewährleisten, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine ausländischen Amtsträger als leitende Angestellte oder Mitarbeiter beim Besteller tätig sind oder direkt oder indirekt Eigentumsanteile am Besteller halten.
  1. Der Besteller sichert zu, dass in Bezug auf Lieferungen und Leistungen der EKF-diagnostic GmbH, die unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht werden, weder der Besteller noch einer seiner leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer
  • eine Straftat nach dem UK Modern Slavery Act 2015 (“MSA-Verstoß”) begangen hat oder begeht; oder
  • benachrichtigt wurde, dass er Gegenstand einer Untersuchung im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen MSA-Verstoß oder einer strafrechtlichen Verfolgung nach dem Modern Slavery Act 2015 ist; oder
  • Kenntnis von Umständen innerhalb seines Unternehmens hat, die zu einer Untersuchung im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen MSA-Verstoß oder einer strafrechtlichen Verfolgung gemäß dem Modern Slavery Act 2015 führen könnten; oder
  • Kenntnis von Umständen innerhalb seines Unternehmens hat, die einen mutmaßlichen MSA-Verstoß darstellen würden, wenn dieser im Vereinigten Königreich stattfinden würde.
  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Magdeburg.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des Kollisionsrechts.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt in Fällen unbeabsichtigter Vertragslücken.

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